Der Staat fördert den Einbau energieeffizienter Fenster auf drei verschiedenen Wegen. Alle drei Programme stehen Hausbesitzern in der Eifel gleichermaßen zur Verfügung – unabhängig davon, ob Ihr Haus in Bad Münstereifel, Blankenheim oder Hellenthal steht. Entscheidend ist, welches Programm bei Ihrem Vorhaben die höchste Förderung bringt und am besten zu Ihrer Situation passt.
Fenster-Förderung 2026 – Alle Programme für die Eifel
KfW-Kredit, BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus: So finanzieren Sie Ihre neuen Fenster in der Eifel mit staatlicher Unterstützung. Aktueller Stand April 2026.
Drei Wege zur Fenster-Förderung – und welcher zu Ihnen passt
BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Direkter Zuschuss für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme.
- 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
- +5 % iSFP-Bonus mit Sanierungsfahrplan
- Max. 30.000 € förderfähige Kosten (60.000 € mit iSFP)
- Uw-Wert max. 0,95 W/m²K erforderlich
- Energieberater aus dena-Liste Pflicht
- Antrag VOR Beauftragung stellen
KfW – Ergänzungskredit (262)
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss.
- Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit
- Zinssatz deutlich unter Marktzins
- Tilgungszuschuss möglich
- Gleiche technische Anforderungen wie BAFA
- Kombinierbar mit BAFA bei verschiedenen Maßnahmen
- Ideal bei größerem Sanierungsumfang
§ 35c EStG – Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten über die Steuererklärung absetzen – ohne Vorab-Antrag.
- 20 % der Kosten absetzbar (max. 40.000 €)
- Verteilt auf 3 Jahre: 7 % + 7 % + 6 %
- Kein Energieberater nötig
- Fachunternehmererklärung reicht
- Gebäude muss älter als 10 Jahre sein
- Kein Vorab-Antrag – erst mit Steuererklärung
Was bringt die Förderung konkret? Ein Eifel-Beispiel
| Position | BAFA mit iSFP | § 35c Steuer |
|---|---|---|
| Projektkosten (12 Fenster, Kunststoff 3-fach, inkl. Montage) | 8.500 € | 8.500 € |
| + Energieberater-Kosten | 600 € | – |
| Fördersatz | 20 % (15 % + 5 % iSFP) | 20 % (steuerlich) |
| Förderung / Ersparnis | 1.820 € Zuschuss | 1.700 € Steuerersparnis |
| Effektive Kosten | 7.280 € | 6.800 € |
* Die steuerliche Absetzung verteilt sich auf 3 Jahre und entlastet über die Einkommensteuer. Die effektive Nettoersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Der BAFA-Zuschuss fließt dagegen als direkte Auszahlung auf Ihr Konto.
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung
Nein, für dieselbe Maßnahme können Sie nur eines der beiden Programme nutzen. Entweder den KfW-Ergänzungskredit (262) oder den BAFA-Zuschuss als Einzelmaßnahme (BEG EM). Alternativ steht noch die steuerliche Förderung nach § 35c EStG zur Verfügung – alle drei schließen sich gegenseitig aus.
Für den BAFA-Zuschuss und den KfW-Kredit ist ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste Pflicht. Er muss den Antrag technisch bestätigen und die Umsetzung begleiten. Für die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c reicht eine Fachunternehmererklärung.
Unbedingt VOR der Beauftragung! Der BAFA-Antrag muss gestellt und genehmigt sein, bevor Sie den Lieferanten beauftragen. Beim KfW-Kredit muss die Zusage vorliegen. Bei der steuerlichen Förderung wird erst mit der Steuererklärung beantragt – hier gibt es keine Vorab-Antragspflicht.